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Garantiebedingungen

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). 
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit nicht.

Voraussetzungen

Der Garantieanspruch gilt nur in dem Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Die Ware muss auf dem vom Hersteller vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein.
Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. 

Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für Ihren Garantieanspruch.

Leistungen

Für die Dauer der Garantie beseitigt der Hersteller alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einem Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Er verpflichtet sich, nach seiner Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Herstellers. 

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Unsachgemäßen  Einbau und Anschluss
  • Unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
  • Äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
  • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
  • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • Normale Abnutzung oder Wartungsmangel
  • Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
  • Verwenden von Teilen fremder Herkunft
  • Entfernen oder Unkenntlich machen des Typenschildes
  • Verbrauchsmitteln wie z.B. Leuchtmittel, Batterien, Akkus, Sicherungen
  • Verschleißteile 

Durch umgebungsabhängige, äußere Einflüsse entstehen keine Garantieansprüche auf die Reichweite der Funkfernsteuerung.

Hörmann:

10 Jahre Garantie auf:

  • Torblatt

5 Jahre Garantie auf:

  • Garagentorantriebe inkl Antriebsschiene
  • Drehtorantriebe
  • Schiebetorantriebe
  • Zarge

2 Jahre Garantie auf:

  • Zubehör
  • Funk
  • PortaMatic

EcoStar:

5 Jahre Garantie auf: 

  • Garagentorantrieb Model Liftronic 800

4 Jahre Garantie auf:

  • Garagentorantrieb Model Liftronic 700

3 Jahre Garantie auf:

  • Garagentorantrieb Model Liftronic 500

2 Jahre Garantie auf:

  • Drehtorantrieb Model D2500 
  • Drehtorantrieb Model D5000
  • Schiebetorantrieb Model S4000
  • Zubehör
  • Funk